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   OLG Schleswig, 08.07.2011 - 17 U 49/10   

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OLG Schleswig, 08.07.2011 - 17 U 49/10 (https://dejure.org/2011,8354)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08.07.2011 - 17 U 49/10 (https://dejure.org/2011,8354)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08. Juli 2011 - 17 U 49/10 (https://dejure.org/2011,8354)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung des Bauvertrages wegen Verweigerung der Anpassung des Vertrages bei Störung der Geschäftsgrundlage

  • baurechtsiegen.de

    Bauvertrag - Kündigung aus wichtigem Grund bei verweigerter Vertragsanpassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung des Bauvertrages wegen Verweigerung der Anpassung des Vertrages bei Störung der Geschäftsgrundlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Extreme Mengenmehrung + überhöhter EP: Geschäftsgrundlage gestört!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auftragnehmer verweigert Vertragsanpassung bei Mengenabweichung: Kündigung! (IBR 2011, 572)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2011, 756
  • BauR 2011, 1864
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.03.1969 - VII ZR 29/67

    Voraussetzungen für die Anpassung eines Vertrages an eine geänderte

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.07.2011 - 17 U 49/10
    "a) Zu Unrecht sieht die Beschwerde in der Entscheidung des Berufungsgerichts eine Abweichung von der Rechtsprechung des Senats (BGH, Urteil vom 20. März 1969 - VII ZR 29/67, WM 1969, 1019 ; Urteil vom 18. Dezember 2008 - VII ZR 201/06, BGHZ 179, 213 ), von Entscheidungen des Kammergerichts (BauR 2001, 1591 ) und des Oberlandesgerichts Naumburg (BauR 2006, 1305 ) und der herrschenden Literaturmeinung.

    Denn die Frage der Preisgestaltung bei Massenüberschreitungen ist vertraglich geregelt (BGH, Urteil vom 20. März 1969 - VII ZR 29/67, WM 1969, 1019 ; Urteil vom 18. Dezember 2008 - VII ZR 201/06, BGHZ 179, 213 Rn. 36).

    Dementsprechend ging es in der von der Nichtzulassungsbeschwerde erwähnten Entscheidung des Senats vom 20. März 1969 ( VII ZR 29/67, WM 1969, 1019 ) nicht um einen Fall, in dem ein Wegfall der Geschäftsgrundlage wegen einer Überschreitung des nach dem Vertrag vorausgesetzten Mengenrahmens angenommen wurde, sondern um die Frage, ob die Umlage der Gemeinkosten ausschließlich nach der Regelung des § 2 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B zu erfolgen hat.

  • OLG Schleswig, 10.10.2008 - 17 U 6/08

    Extrem hoher Einheitspreis und extreme Mengenmehrung

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.07.2011 - 17 U 49/10
    Auch über die in § 2 Nr. 3 VOB/B bei Mengenabweichungen vorgesehene Anpassung des Einheitspreises hinaus ist eine Anpassung des Einheitspreises nach den Regeln über die Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB ) grundsätzlich möglich, wenn der Anfall lediglich einer bestimmten Menge Geschäftsgrundlage des Bauvertrages war (Fortführung Urteil des SchlHOLG vom 10. Oktober 2008 - 17 U 6/08 - Anschluss an BGH, Beschluss vom 23. März 2011 - VII ZR 216/08 -, MDR 2011, 653).

    In dem zu 17 U 6/08 (9 O 333/05 LG Kiel) geführten Parallelverfahren hinsichtlich der Vergütung der bis zur Teilkündigung ausgeführten Bauleistungen hat der Senat in seinem Urteil vom 10. Oktober 2008 zum unstreitigen Sachverhalt folgendes ausgeführt:.

    In dem Parallelrechtsstreit über die Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen der streitgegenständlichen Position hat der Senat in seinem Urteil vom 10. Oktober 2008 - 17 U 6/08 - zu einer Vertragsanpassung folgendes ausgeführt:.

  • BGH, 21.11.1968 - VII ZR 89/66

    Rechte der Vertragspartei bei unberechtigter Verweigerung einer Vertragsanpassung

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.07.2011 - 17 U 49/10
    Ist eine solche Unzumutbarkeit nach den strengen Anforderungen, wie sie die Rechtsprechung stellt, aber wirklich gegeben, dann kann aber nicht verlangt werden, dass der Schuldner den Vertrag, wenn die andere Seite sich einer Anpassung verschließt, unter den als unzumutbar anzuerkennenden Bedingungen noch zu Ende führt und dadurch, wie es oft der Fall sein wird, noch weitere Nachteile als die bereits entstandenen auf sich nimmt; der Schuldner muss sich vielmehr durch Kündigung vom Vertrag lösen können (so bereits BGH NJW 1969, 233 ).

    Ein schlechthin unzumutbares Verhalten kann dem Schuldner auch dann nicht aufgezwungen werden, wenn der Gläubiger aus ausnahmsweise entschuldbaren Gründen die Unzumutbarkeit objektiv falsch beurteilt und deshalb die gerechtfertigte Anpassung ablehnt (BGH NJW 1969, 233 ).

  • BGH, 18.12.2008 - VII ZR 201/06

    Spekulativ überhöhter Einheitspreis im Bauvertrag

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.07.2011 - 17 U 49/10
    "a) Zu Unrecht sieht die Beschwerde in der Entscheidung des Berufungsgerichts eine Abweichung von der Rechtsprechung des Senats (BGH, Urteil vom 20. März 1969 - VII ZR 29/67, WM 1969, 1019 ; Urteil vom 18. Dezember 2008 - VII ZR 201/06, BGHZ 179, 213 ), von Entscheidungen des Kammergerichts (BauR 2001, 1591 ) und des Oberlandesgerichts Naumburg (BauR 2006, 1305 ) und der herrschenden Literaturmeinung.

    Denn die Frage der Preisgestaltung bei Massenüberschreitungen ist vertraglich geregelt (BGH, Urteil vom 20. März 1969 - VII ZR 29/67, WM 1969, 1019 ; Urteil vom 18. Dezember 2008 - VII ZR 201/06, BGHZ 179, 213 Rn. 36).

  • BGH, 23.03.2011 - VII ZR 216/08

    VOB-Vertrag: Vertragliche Regelung zur Preisgestaltung bei Massenüberschreitung

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.07.2011 - 17 U 49/10
    Auch über die in § 2 Nr. 3 VOB/B bei Mengenabweichungen vorgesehene Anpassung des Einheitspreises hinaus ist eine Anpassung des Einheitspreises nach den Regeln über die Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB ) grundsätzlich möglich, wenn der Anfall lediglich einer bestimmten Menge Geschäftsgrundlage des Bauvertrages war (Fortführung Urteil des SchlHOLG vom 10. Oktober 2008 - 17 U 6/08 - Anschluss an BGH, Beschluss vom 23. März 2011 - VII ZR 216/08 -, MDR 2011, 653).

    Dies auch vor dem Hintergrund, dass der Bundesgerichtshof die gegen die erwähnte Entscheidung erhobene Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluss vom 23. März 2011 - VII ZR 216/08 - (BGH MDR 2011, 653) zurückgewiesen und zur Begründung unter anderem folgendes ausgeführt hat:.

  • BGH, 28.10.1999 - VII ZR 393/98

    Vertragstreues Verhaltes beim VOB/B -Vertrag

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.07.2011 - 17 U 49/10
    Die Klägerin musste damit einer Vertragsanpassung auch außerhalb des Rahmens des § 2 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B zustimmen, jedenfalls hätte sie sich im Rahmen der bei einem Werkvertrag beiderseitig bestehenden Kooperationspflicht auf Verhandlungen über den Einheitspreis der streitigen Position auch außerhalb der Regelung des § 2 Nr. 3 VOB/B einlassen müssen (vgl. BGH IBR 2000, 110; zitiert nach juris; Vygen in Ingenstau/Korbion, 17. Aufl., Rn. 19 f. zu § 8 Nr. 3 VOB/B ).
  • BGH, 25.02.1993 - VII ZR 24/92

    Rechtsfolgen nach DDR-Vertragsgesetz bei Stillegung von Produktionsanlagen

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.07.2011 - 17 U 49/10
    Geschäftsgrundlage sind nach ständiger Rechtsprechung die bei Vertragsschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien, auf denen ihr Geschäftswille aufbaut (vgl. BGHZ 121, 378, 391).
  • OLG Naumburg, 15.12.2005 - 1 U 5/05

    Zum Vorliegen eines ungewöhnlichen Wagnisses i.S.v. § 9 Nr. 2 VOB/A bei einem

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.07.2011 - 17 U 49/10
    "a) Zu Unrecht sieht die Beschwerde in der Entscheidung des Berufungsgerichts eine Abweichung von der Rechtsprechung des Senats (BGH, Urteil vom 20. März 1969 - VII ZR 29/67, WM 1969, 1019 ; Urteil vom 18. Dezember 2008 - VII ZR 201/06, BGHZ 179, 213 ), von Entscheidungen des Kammergerichts (BauR 2001, 1591 ) und des Oberlandesgerichts Naumburg (BauR 2006, 1305 ) und der herrschenden Literaturmeinung.
  • KG, 27.11.2000 - 26 U 10521/99

    Formularmäßige Abbedingung von Mehr- oder Mindervergütungen

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.07.2011 - 17 U 49/10
    "a) Zu Unrecht sieht die Beschwerde in der Entscheidung des Berufungsgerichts eine Abweichung von der Rechtsprechung des Senats (BGH, Urteil vom 20. März 1969 - VII ZR 29/67, WM 1969, 1019 ; Urteil vom 18. Dezember 2008 - VII ZR 201/06, BGHZ 179, 213 ), von Entscheidungen des Kammergerichts (BauR 2001, 1591 ) und des Oberlandesgerichts Naumburg (BauR 2006, 1305 ) und der herrschenden Literaturmeinung.
  • OLG Rostock, 24.05.2016 - 4 U 136/12

    Bedenken erst nach einem Jahr angemeldet: Auftraggeber steht angemessene

    aa) So soll der Auftragnehmer gem. § 314 BGB zur außerordentlichen Kündigung berechtigt sein, wenn sich der Auftraggeber endgültig und ernsthaft weigert, bei einer Leistungsänderung eine Vergütungsanpassung vorzunehmen (OLG Bremen, Urt. v. 06.05.2008, Az.: 3 U 50/07; OLG Schleswig, Urt. v. 08.07.2011, Az.: 17 U 49/10).
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